Klarpunkt
FACILITY

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Klarpunkt Facility, Musterstraße 1, 80331 München (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Facility Management, Umzüge und Entrümpelung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Anfragen über das Kontaktformular oder per Telefon stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum).

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem individuell vereinbarten Leistungsverzeichnis. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist oder den Interessen des Auftraggebers nicht widerspricht.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.

Bei Daueraufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Leistungsorten zu gewähren
  • Notwendige Informationen und Unterlagen bereitzustellen
  • Auf Gefahren oder besondere Umstände hinzuweisen, die die Leistungserbringung betreffen
  • Für ausreichende Strom- und Wasserversorgung zu sorgen (soweit erforderlich)

Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von seinen Mitarbeitern schuldhaft verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflicht- versicherung.

Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Später gemeldete Schäden können nur anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie durch die Leistungserbringung entstanden sind.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 7 Kündigung und Vertragsbeendigung

Daueraufträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht individuell anders vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
  • Wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.